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11. Januar: Seit Anfang des erneuten Lockdowns, mindestens für den Buchhandel gefordert und in anderen, benachbarten Bundesländern auch ausdrücklich gewünscht und genehmigt um dem örtlichen Handel nicht ganz das Wasser abzugraben, wurde jetzt die Möglichkeit der Abholung bestellter Ware an der Ladentür auch in Baden-Württemberg wieder erlaubt. D.h. konkret: ab Montag, den 11. Januar können Sie Ihre bestellten Bücher wieder bei mir vor Ort abholen. 03. Januar 21: Bis auf weiteres (bis zum Ende des Lockdowns) sind Bestellungen nur per e-mail an info@wissothek.de möglich. Bücher, die ich im Sortiment habe, oder die beim Barsortiment auf Lager sind, werden von mir im Bereich Seelberg, auf Rechnung, fußläufig ausgeliefert! 24. Dezember: Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien, Verwandten, Freundinnen, Freunden, nah und fern, und auch wenn gerade alles so schwierig ist oder trotzalledem eine besinnliche Weihnachtszeit und freue mich mit allen gemeinsam auf ein Neues Jahr. Herzlichen Dank an meine Kund*innen für Ihre Treue in diesen verrückten Tagen, ihr Verständis, und die Bereitschaft mitzutragen, was die Situation erforderte. Auch für die vielen anregenden Gespräche rund um Bücher und die Themen, die uns gerade alle beschäftigen. 16. Dezember: Alle in der Buchbranche haben versucht diese Situation abzuwenden, ohne Erfolg: Die Landesregierung Baden-Württemberg lässt keine Ausnahme zu - auch nicht für das Kulturgut Buch. Bücher dürfen während des Lockdowns nicht kontaktlos an der Ladentüre abgeholt werden.

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